Kurzarbeitergeld

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Sind Sie am überlegen, ob Sie Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen aus Osnabrück beantragen sollten?

Was ist Kurzarbeitergeld?

Hierbei handelt es sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es wird bei unvermeidbarem Arbeitsausfall gezahlt und dient somit dazu einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Kurzarbeitergeld wird maximal 12 Monate gezahlt (in Ausnahmefällen auch 24 Monate) und dient damit dazu einen gewissen schwierigen Zeitraum finanziell zu überbrücken. Gerade für die andauernde Corona-Krise ist es eine staatliche Lösung um Beschäftigte in ihren Arbeitsplätzen zu sichern.

Gibt es Voraussetzungen damit Kurzarbeitergeld gezahlt wird?

In der Tat müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden kann. Zunächst muss dieses angemeldet werden. Zudem müssen mindestens 10% der Beschäftige betroffen sein. Negativstunden werden zwar nicht angesammelt, doch müssen vorhandene Überstunden zunächst aufgebraucht werden. Weitere Informationsmöglichkeiten bietet hierfür die Agentur für Arbeit.

Welche Probleme und Herausforderungen gibt es?

+ An einige Angestellte nicht es gezahlt. Dazu gehören unter anderem: Rentner, Auszubildene, Minijobber. Zudem sollte bedacht werden, dass eine nachträgliche Besteuerung stattfindet (der sogenannte Progressionsvorbehalt).

+ Zudem besteht keine Einseitigkeit. Dieses bedeutet, dass Kurzarbeitergeld nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmer angemeldet werden kann.

Rechenbeispiele für 100% Kurzarbeitergeld und 50% Kurzarbeitergeld

Beispiel 1: Steuerklasse 1 KUG 50 %

Reguläres Brutto 3.000,00 €
/ Abgaben 1.029.81 €
= Reguläres Netto 1.970,19 €

Reduziertes Brutto 1.500,00 €
./. Abgaben 365,41 €
= Reduziertes Netto 1.134,59 €

Nettodifferenz 835,60 €
Leistungssatz 60 %
Kurzarbeitergeld 501,36 €

Netto inkl. KuG 1.635,95 €

Nettodifferenz 334,24 €

Beispiel 1: Steuerklasse 1 KUG 100%

Reguläres Brutto: 3.000,00 €
./ Abgaben: 1.029.81 €
= Reguläres Netto: 1.970,19 €

Reduziertes Brutto: 0,00 €
./. Abgaben: 0,00 €
= Reduziertes Netto: 0,00 €

Nettodifferenz: 1.970,19 €
Leistungssatz: 60 %
Kurzarbeitergeld: 1.182,11 €

Netto inkl. KuG: 1.182,11 €

Nettodifferenz: 788,08 €

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Müssen alle Arbeitnehmer gleich reduzieren?

Nein, aber es muss mit allen eine Regelung / Vereinbarung getroffen werden

Können einzelne Abteilungen offen bleiben?

Ja.

In welchem Umfang kann es angeordnet weden?

11-100%

Was ist mit Sachbezug, 1% Regelung?

Alles was vorher vertraglich festgehalten wurde, muss auch weiterhin bezahlt werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Kurzarbeitergeld?

Dann vereinbaren Sie ganz unkompliziert online einen Termin mit Steuerberater Wewers

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Ihr Tobias Wewers
Steuerberater

welche finanziellen unterstützungen gibt es in der corona krise

Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch Banken und Behörden sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Die aktuelle Situation hat für die meisten von uns, neben den persönlichen Einschränkungen, auch finanziellen Auswirkungen.

Aus diesem Grund geben wir Ihnen nachfolgend erste Informationen zu staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungen sowie steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich derzeit an?

1. Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG als steuerliche Gestaltungsmöglichkeit Unabhängig von staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungen kann durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags das zu versteuernde Einkommen in Vorjahren pro steuerliche Identität bis max. 200.000,00 EUR beeinflusst werden. Lediglich die Planung der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes mit überwiegend betrieblicher Nutzung reicht diesbezüglich aus. Dies ist grundsätzlich sogar möglich, wenn bereits bestandskräftige Bescheide vorliegen.

2. Kurzarbeitergeld Bei einem unvermeidbaren und erheblichen Arbeitsausfall kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate beantragt werden. Dafür müssen u.a. 10% der Beschäftigten betroffen sein und ein Entgeltausfall von über 10% des Bruttolohns entstehen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des Nettolohns. Sofern mindestens ein Kind im Haushalt des Betroffenen lebt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67% des Nettolohns. Zusätzlich werden auch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Für nähere Infos empfehlen wir Ihnen die folgende Seite: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall Hier können Sie das Kurzarbeiterentgelt online beantragen. Weitere Fragen beantwortet auch die Arbeitsagentur unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4555520.

3. Antrag auf Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen Dies gilt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dies gilt auch für Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen. Für die Gewerbesteuer kann nach Erlass der obersten Finanzbehörden vom 19.03.2020 ein Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen gestellt werden.

4. Steuerstundungsmöglichkeiten Steuerzahlungen können vollständig oder teilweise mindestens drei Monate zinslos gestundet werden, voraussichtlich höchstens bis zum 31.12.2020.

5. Säumniszuschläge und Vollstreckungsmassnahmen Die Finanzverwaltung will auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmassnahmen bei betroffenen Unternehmen bis Ende des Jahres verzichten.

6. Kredithilfen Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden weitreichende Sicherheiten und Finanzierungsmöglichkeiten gewährt. Fragen dazu beantwortet die KfW unter der Nummer 0800 5399001. Der Antrag für Kredite erfolgt über die Hausbank.

7. Soforthilfe auf Länderebene Auf Länderebene werden aktuell Schutzschilde aufgebaut, um alle Betroffene in bestmöglicher Weise unterstützen zu können. Zur Zeit haben noch nicht alle Länder diese Programme veröffentlicht.

Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Sie umgehend informieren. Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ich benötige bei den Anträgen Hilfe. Kann ich mit Ihnen direkt einen Termin vereinbaren?

 

Vereinbare Sie gerne direkt mit mir einen Termin online:

 

www.terminland.de/wewers

 

Für die nächsten Tage und Wochen wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Tobias Wewers
Steuerberater

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