Sind Sie am überlegen, ob Sie Kurzarbeitergeld für Ihr Unternehmen aus Osnabrück beantragen sollten?
Was ist Kurzarbeitergeld?
Hierbei handelt es sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Es wird bei unvermeidbarem Arbeitsausfall gezahlt und dient somit dazu einer drohenden Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Kurzarbeitergeld wird maximal 12 Monate gezahlt (in Ausnahmefällen auch 24 Monate) und dient damit dazu einen gewissen schwierigen Zeitraum finanziell zu überbrücken. Gerade für die andauernde Corona-Krise ist es eine staatliche Lösung um Beschäftigte in ihren Arbeitsplätzen zu sichern.
Gibt es Voraussetzungen damit Kurzarbeitergeld gezahlt wird?
In der Tat müssen einige Kriterien erfüllt sein, damit Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden kann. Zunächst muss dieses angemeldet werden. Zudem müssen mindestens 10% der Beschäftige betroffen sein. Negativstunden werden zwar nicht angesammelt, doch müssen vorhandene Überstunden zunächst aufgebraucht werden. Weitere Informationsmöglichkeiten bietet hierfür die Agentur für Arbeit.
Welche Probleme und Herausforderungen gibt es?
+ An einige Angestellte nicht es gezahlt. Dazu gehören unter anderem: Rentner, Auszubildene, Minijobber. Zudem sollte bedacht werden, dass eine nachträgliche Besteuerung stattfindet (der sogenannte Progressionsvorbehalt).
+ Zudem besteht keine Einseitigkeit. Dieses bedeutet, dass Kurzarbeitergeld nur mit der Zustimmung der Arbeitnehmer angemeldet werden kann.
Rechenbeispiele für 100% Kurzarbeitergeld und 50% Kurzarbeitergeld
Beispiel 1: Steuerklasse 1 KUG 50 %
Reguläres Brutto 3.000,00 €
/ Abgaben 1.029.81 €
= Reguläres Netto 1.970,19 €
Reduziertes Brutto 1.500,00 €
./. Abgaben 365,41 €
= Reduziertes Netto 1.134,59 €
Nettodifferenz 835,60 €
Leistungssatz 60 %
Kurzarbeitergeld 501,36 €
Netto inkl. KuG 1.635,95 €
Nettodifferenz 334,24 €
Beispiel 1: Steuerklasse 1 KUG 100%
Reguläres Brutto: 3.000,00 €
./ Abgaben: 1.029.81 €
= Reguläres Netto: 1.970,19 €
Reduziertes Brutto: 0,00 €
./. Abgaben: 0,00 €
= Reduziertes Netto: 0,00 €
Nettodifferenz: 1.970,19 €
Leistungssatz: 60 %
Kurzarbeitergeld: 1.182,11 €
Netto inkl. KuG: 1.182,11 €
Nettodifferenz: 788,08 €
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Müssen alle Arbeitnehmer gleich reduzieren?
Nein, aber es muss mit allen eine Regelung / Vereinbarung getroffen werden
Können einzelne Abteilungen offen bleiben?
Ja.
In welchem Umfang kann es angeordnet weden?
11-100%
Was ist mit Sachbezug, 1% Regelung?
Alles was vorher vertraglich festgehalten wurde, muss auch weiterhin bezahlt werden.
Haben Sie weitere Fragen zum Kurzarbeitergeld?
Dann vereinbaren Sie ganz unkompliziert online einen Termin mit Steuerberater Wewers
Ihr Tobias Wewers
Steuerberater