Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten durch Banken und Behörden sowie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Die aktuelle Situation hat für die meisten von uns, neben den persönlichen Einschränkungen, auch finanziellen Auswirkungen.

Aus diesem Grund geben wir Ihnen nachfolgend erste Informationen zu staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungen sowie steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Doch welche Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich derzeit an?

1. Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG als steuerliche Gestaltungsmöglichkeit Unabhängig von staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten und Entlastungen kann durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags das zu versteuernde Einkommen in Vorjahren pro steuerliche Identität bis max. 200.000,00 EUR beeinflusst werden. Lediglich die Planung der Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes mit überwiegend betrieblicher Nutzung reicht diesbezüglich aus. Dies ist grundsätzlich sogar möglich, wenn bereits bestandskräftige Bescheide vorliegen.

2. Kurzarbeitergeld Bei einem unvermeidbaren und erheblichen Arbeitsausfall kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate beantragt werden. Dafür müssen u.a. 10% der Beschäftigten betroffen sein und ein Entgeltausfall von über 10% des Bruttolohns entstehen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60% des Nettolohns. Sofern mindestens ein Kind im Haushalt des Betroffenen lebt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67% des Nettolohns. Zusätzlich werden auch die Sozialversicherungsbeiträge erstattet. Für nähere Infos empfehlen wir Ihnen die folgende Seite: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall Hier können Sie das Kurzarbeiterentgelt online beantragen. Weitere Fragen beantwortet auch die Arbeitsagentur unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 4555520.

3. Antrag auf Herabsetzung der laufenden Steuervorauszahlungen Dies gilt für die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Dies gilt auch für Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen. Für die Gewerbesteuer kann nach Erlass der obersten Finanzbehörden vom 19.03.2020 ein Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen gestellt werden.

4. Steuerstundungsmöglichkeiten Steuerzahlungen können vollständig oder teilweise mindestens drei Monate zinslos gestundet werden, voraussichtlich höchstens bis zum 31.12.2020.

5. Säumniszuschläge und Vollstreckungsmassnahmen Die Finanzverwaltung will auf Säumniszuschläge und Vollstreckungsmassnahmen bei betroffenen Unternehmen bis Ende des Jahres verzichten.

6. Kredithilfen Durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden weitreichende Sicherheiten und Finanzierungsmöglichkeiten gewährt. Fragen dazu beantwortet die KfW unter der Nummer 0800 5399001. Der Antrag für Kredite erfolgt über die Hausbank.

7. Soforthilfe auf Länderebene Auf Länderebene werden aktuell Schutzschilde aufgebaut, um alle Betroffene in bestmöglicher Weise unterstützen zu können. Zur Zeit haben noch nicht alle Länder diese Programme veröffentlicht.

Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Sie umgehend informieren. Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

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www.terminland.de/wewers

 

Für die nächsten Tage und Wochen wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Tobias Wewers
Steuerberater