Hilfen und Zuschüsse in der Corona-Krise beantragen
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche finanziellen Hilfen und Zuschüsse es in der Corona-Krise gibt. Zudem zeigen wir Ihnen wo Sie diese beantragen können. Schauen Sie dazu auch unser Video zu diesem Thema an, welches Sie sich auf unserem YouTube-Kanal anschauen können.
Bundes- und Landesfördermittel
Generell lässt sich zwischen Bundes- und Länderförderungen unterscheiden. Der Bund zahlt Fördergelder in maximaler Höhe von bis zu 9.000€ bei 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000€ bei zehn Beschäftigten. Die Landesförderungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Eine Liste der jeweiligen länderspezifischen Ansprechpartner finden Sie hier. Sowohl die Bundeshilfen, wie auch die Landeshilfen, werden über die zuständigen Länder beantragt. Einen direkten Ansprechpartner auf Bundesebene (hinsichtlich einer direkten Auszahlung) gibt es somit nicht.
Niedersachsen und die unterschiedlichen Hilfsangebote
In Niedersachsen gibt es eine Vielzahl von finanziellen Unterstüzungs- und Hilfesleistungen:
+ Niedersachsen Soforthilfe Corona
+ Niedersachsen Liquiditätskredit
+ NBB Bürgschaft
+ KFW Unternehmerkredit
Im Folgendem wollen wir an dieser Stelle explizit auf die „Niedersachsen Soforthilfe Corona“ und den „Niedersachsen Liquiditätskredit“ eingehen. Diese beiden Programme eignen sich sehr gut für kleinere und mittelständische Unternehmen. Unabhängig davon können Sie natürlich Kurzarbeitergeld beantragen.
Niedersachsen Liquiditätskredit
Der Niedersachsen Liquiditätskredit richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, sowie Angehörige Freier Berufe in Niedersachsen. Er bietet bis zu 100% Finanzierung bei gleichzeitiger 100% Auszahlung. Zudem ist dabei keine Besicherung erforderlich. Den Kredit beantragen können Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro.
Umfang der Finanzierung muss zwischen 5.000 Euro bis 50.000 Euro liegen und hat eine Darlehnslaufzeit von 10 Jahren. Das Darlehnen ist in den ersten zwei Jahren zins- und tilgungsfrei. Eine ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist zudem möglich! Mehr Informationen finden Sie hier.
Niedersachsen Soforthilfe Corona
Durch die Niedersachsen Soforthilfe Corona soll die wirtschaftliche Existenz des Antragsstellers sichergestellt werden und Corona bedingte Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überdeckt werden. Hierzu zählen z. B. Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten. Lebenshaltungskosten zählen nicht zu den Betriebskosten.
Die Förderung besteht aus einer Einmalzahlung in Höhe von:
9.000 Euro: bei bis zu fünf Beschäftigten
15.000 Euro: bei bis zu zehn Beschäftigten
20.000 Euro: bei bis zu 30 Beschäftigten
25.000 Euro: bei bis zu 49 Beschäftigten
Wir helfen Ihnen gerne
Wenn Sie fragen bei der Antragsstellung haben oder eine sonstige Unterstützung von uns wünschen, dann vereinbaren Sie ganz unkompliziert online einen Termin mit uns.
Hier Termin online vereinbaren
viele Grüße und blieben Sie gesund
Tobias Wewers
Steuerberater