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GoBD Beratung Osnabrück

 

Was Sie über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung wissen sollten.

 

Im folgendem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick darüber, was Sie über die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung wissen sollten und welche Auswirkungen diese auf Sie als Unternehmer haben können.

Was sind die GoBD?

Wer von den GoBD spricht, der meint damit die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Oder kurz gesagt: die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung in Deutschland.

Seit wann gelten die GoBD?

Die GoBD wurden am 14. November 2014 in einem Schreiben vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und sind seit dem 1. Januar 2015 für alle Unternehmen gültig.

GoBD: Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

Die neuen Vorschriften sind eine Reaktion auf die immer gängiger werdende Praxis, geschäftliche Daten elektronisch zu speichern. Wenn diese Daten jedoch weiterhin ordnungsgemäß archiviert werden sollen, stellen sich ganz neue Herausforderungen. So muss etwa weiterhin gewährleistet sein, dass die Daten nicht nachträglich verändert werden können. Und auch der Datenschutz muss bei der digitalen Erfassung persönlicher Daten stets beachtet werden. Finanzämter wollen zudem einen ungehinderten Zugriff auf die Datensätze ermöglicht wissen.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

Die neuen Vorschriften sind eine Reaktion auf die immer gängiger werdende Praxis, geschäftliche Daten elektronisch zu speichern. Wenn diese Daten jedoch weiterhin ordnungsgemäß archiviert werden sollen, stellen sich ganz neue Herausforderungen. So muss etwa weiterhin gewährleistet sein, dass die Daten nicht nachträglich verändert werden können. Und auch der Datenschutz muss bei der digitalen Erfassung persönlicher Daten stets beachtet werden. Finanzämter wollen zudem einen ungehinderten Zugriff auf die Datensätze ermöglicht wissen.

 

GoBD: alles andere als ein Selbstläufer

Sie sehen, es ist für Unternehmen kein Selbstläufer, wenn dieses einerseits digital und andererseits rechtssicher arbeiten soll. Denn mit dem Hinterlegen eines Word-Dokuments ist es keinesfalls getan. An erster Stelle stehen die Datensicherheit und die Datenunveränderbarkeit. Aber auch alte Vorschriften aus den Vorgängern der GoBD, die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme), sind weiterhin von Bedeutung.

Dazu gehören etwa die

1.)    Nachvollziehbarkeit der Buchführung

2.)   Nachprüfbarkeit der Buchhaltung

3.)   Wahrheit und Klarheit der Belegführung

4.)   fortlaufende Aufzeichnung aller Belege.

Finanzbuch-
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